Veruntreuung ist die Bezeichnung für das untreue Verhalten einer Person gegenüber einer anderen oder einer Sache. Im geschäftlichen Sinne ist hier die Rede von Eigentum eines anderen, oftmals des Arbeitgebers, das von einem Angestellten entwendet wird.
Meist handelt es sich hierbei um Geld, Vermögen oder anderen Gegenständen, die vom Arbeitsplatz entfernt werden.
Veruntreuung zählt im juristischen Sinne allgemein zum Delikt der Unterschlagung. Belastend liegt bei der Veruntreuung allerdings ein zusätzlicher Vertrauensbruch vor. Bei dem Auffliegen eines solchen Vergehens drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

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