Verrat ist zum einen eine besonders schwerwiegende Form der Untreue, indem nicht nur das Vertrauen der anderen Person verletzt, sondern auch intime Informationen über diese preisgegeben werden.
Mit dem Begriff ist allerdings auch der Geheimnisverrat gemeint, der ein Vergehen darstellt, das man lediglich als Angestellter im Staatsdienst begehen kann. Die Person, die zuvor per Eid das Stillschweigen geschworen hat, gibt im Zuge dieser Straftat geheime Informationen an Dritte weiter.
Oftmals wird fälschlich geklagt diese Eidgewährleistung stünde in Gegensatz zur Pressefreiheit und dem Recht der freien Meinungsbildung. Allerdings ist dies nicht der Fall.
Auch in der Wirtschaft kann es solche Fälle von Geheimnisverrat geben, wenn innerbetriebliche Informationen unerlaubt an eine dritte Partei weitergegeben werden.
Ein weiteres Ausmaß von Verrat liegt vor, wenn von Hochverrat die Rede ist. Hierbei bedeutet es einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung bzw. den inneren Aufbau eines Staates. Dieser wird durch Hochverrat versucht zu zerstören, um möglichst den Staat in seinem bisherigen Aufbau zu vernichten.

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