Der Begriff Urkundenfälschung kann zum einen im weit gefassten Rahmen als Überbegriff zu sämtlichen Fälschungsdelikten im Rechtsverkehr gesehen werden, zum anderen bedeutet es allerdings im engeren Sinne beschränkt sich auf das Grunddelikt der tatsächlichen Urkundenfälschung.
Im weiteren Sinne sind damit sämtliche Dokumente gemeint, die die Sicherheit und Richtigkeit im Rechtsverkehr regeln. Diese Delikte sind alle klar als Vergehen gekennzeichnet und stehen meist im Zusammenhang mit weiteren Vermögensdelikten. Hierunter fallen u.a. das Fälschen technischer Zeichnungen oder beweiserheblicher Daten, sowie das Verändern oder der generelle Missbrauch von Ausweispapieren.
Im engeren bzw. eigentlichen Sinn beschreibt die Urkundenfälschung die Manipulation einer Urkunde bzw. eines Dokuments. Hierzu zählt beispielsweise das Verändern einer Note in einem Zeugnis oder das Hinzufügen von Kommentaren auf wichtigen Dokumenten.
In jedem Fall werden die Manipulationen so gewissenhaft vorgenommen, dass durch das reine Begutachten eines solchen Dokuments die Täuschung meist nicht auffällt. Demnach lässt sich erkennen, dass in diesem Bereich sehr oft Experten zu Gange sind, die solche Fälschungen schon häufig vorgenommen haben.

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