Untreue

Ein Verhalten wird dann als Untreue bezeichnet, wenn eine Person die moralischen und rechtlichen Verpflichtungen gegenüber einer anderen Person missachtet. Durch diese Untreue kann man beispielsweise den Partner, die Firma oder ein Geschäft verletzen.

Im geschäftlichen Sinne kommt dieses Vergehen oft dem Betrug gleich und wird daher Veruntreuung genannt. Hierbei wird fremdes Vermögen fälschlich verwendet. Dadurch liegt entweder ein Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder aber das Verletzen der Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitgeber vor.

Meist treten solche Veruntreuungsformen in Zusammenhang mit weiteren Vergehen, wie beispielsweise der Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung oder Diebstahl auf.

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