Unterschlagung

Unterschlagung bezeichnet ein Vergehen, das sich darin äußert einen Gegenstand ohne das Einverständnis des jeweiligen Besitzers zu entwenden. Das Ausmaß einer solchen Straftat kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder aber mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Selbst der alleinige Versuch eine solche Unterschlagung vorzunehmen kann schon bestraft werden.

Wichtig gilt allerdings zu unterscheiden, ob der Angeklagte den jeweiligen Gegenstand wirklich zu seinem eigenen Zweck ausnutzen wollte oder ob er im Sinn hatte diesen wieder zurückzubringen, beispielsweise indem eine gefundene Geldbörse zum Fundbüro gebracht wird. Aus diesem Grund erstellt sich in manchen Fällen die Anklage als relativ schwierig. Weiterhin muss überprüft werden, ob der Beschuldigte wirklich unerlaubt das Objekt entwendet hat oder ob der jeweilige Besitzer ihm nicht zuvor tatsächlich die Erlaubnis dazu erteilt hat.

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