Eine unerlaubte Nebentätigkeit beschreibt eine zusätzliche Einnahmequelle neben der offiziellen Dienststelle. Wer sich dessen schuldig macht, verstößt gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und muss mit einer Kündigung und eventuell frühzeitig eingestelltem Lohn rechnen.
Falls ein Beamter über längere Zeit und dazu unerlaubt eine solche Nebentätigkeit ausübt, wird umgehend ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Ein besonders schlimmes Ausmaß liegt vor, wenn diese zusätzliche Arbeit erfolgt während einer Krankmeldung beim eigentlichen Arbeitgeber.

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