Testkäufe werden dann durchgeführt, wenn in einem Warenhaus der Verdacht besteht, dass einer der Kassierer/Kassiererinnen eingenommenes Geld dem Kaufhaus unterschlägt. Dies ist möglich, indem der Kassierer Ware entweder nicht über den Scanner zieht oder das eingescannte Produkt storniert.Dadurch kann der Täter das eingenommene Geld für diese Ware in die eigene Tasche stecken ohne dass die Kassenabrechnung auffallen würde.
Da allerdings die meisten Kassen direkt mit einem Zentralrechner verbunden sind, kann bei genauem Beobachten festgestellt werden, wenn Stornierungen gehäuft auftreten.
Um einen Testkauf durchzuführen, was vor Gericht ein beweiskräftiges Mittel darstellt, werden oft Detektivfirmen beauftragt. Durch mehrere kurz aufeinanderfolgende Testkäufe mit möglichst glattem Betrag und bei Verzicht auf Kassenbon und Wechselgeld, sind die Täter oft verführt, die Ware erst gar nicht über den Scanner zu ziehen. Dadurch kann ein eventuelles Verbrechen aufgedeckt werden.

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