Das
Sorgerecht beschreibt die Rechte der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten gegenüber ihren Kindern. Es ist im deutschen Familienrecht aufgeführt und wird in großem Maße im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Die Personensorge und die Vermögenssorge sind ausdrücklicher Teil des Sorgerechts, wohingegen das Vertretungsrecht lediglich ein zusätzlicher Teil des Sorgerechts darstellt. Mit der Personensorge ist die Pflege und Erziehung des Kindes gemeint, die Erlaubnis über Aufenthaltsorte, sowie die Verantwortung in Bezug auf den Werdegang.
Unter dem Begriff der Vermögenssorge versteht man die Verwaltung des Besitzes von Kindern und das Vertretungsrecht beschreibt die eventuelle Prozessführung und die Einhaltung der Rechte der Kinder.
In üblichen Fällen erlangt die leibliche Mutter des Kindes das Sorgerecht. Sobald die Eltern verheiratet sind, erfolgt die Übertragung ebenfalls an den leiblichen Vater. Falls es zu einer Scheidung kommt, bleibt das Sorgerecht üblicherweise beiden Elternteilen erhalten, außer einer der beiden Parteien beantragt das alleinige Sorgerecht. In diesem Fall muss das Gericht darüber entscheiden, wer das Sorgerecht erhält.

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