Sicherheitsdienst

Ein Sicherheitsdienst ist eine Dienstleistung, die im Auftrag bei Unternehmen und anderen Einrichtungen erfolgt. Zunehmend werden solche Aufgaben im Wege des Outsourcing an Fremdfirmen vergeben.
Verschiedene Aufgaben können Bestandteil eines einschlägigen Dienstvertrags sein:

  • Bewachung von Objekten (Wachschutz)
  • Pförtner-Tätigkeiten
  • Kontrollaufgaben (auch mit Hilfe von Geräten zur Durchleuchtung oder mit Wachhunden)
  • Personenschutz

Objekte, in denen Sicherheitsdienste tätig sein können:

  • Bürogebäude (Botschaften, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Museen)
  • Energieanlagen (z. B. Atomkraftwerke)
  • Lager (meist für wertvolle Güter oder Gefahrgut, wie Sprengstoffe und leicht entzündliche Stoffe)
  • Bahnhöfe (z. B. Bahnschutzgesellschaft), Bahnen (z. B. U-Bahn-Wache) und Flughäfen (Sicherheitskontrolle) usw.
  • Privatgebäude
  • Häfen
  • Museen usw.

Die Angehörigen des Sicherheitsdienstes üben im Allgemeinen die Schlüsselgewalt und das Hausrecht in den Objekten aus.
In Deutschland besteht Uniform- und Bewachungsausweistragepflicht.

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