Der Reisekostenbetrug zählt mit zu den innerbetrieblichen Vergehen. Er liegt vor, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzlich falsche Abrechnung der Reisekosten ausübt.
Falls dieses Vergehen aufgedeckt wird, droht dem jeweiligen Täter eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche Kündigung. Dies bedeutet, dass der Schuldner je nach Schwere des Vergehens entweder durch vorherige Abmahnung oder aber, im extremen Fall ohne vorherige Androhung gekündigt bekommt.

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