Personenschutz

Personenschutz ist die Bewahrung der Sicherheit eines schutzwürdigen Person (“Schutzperson”).

Er wird durch die Bewachung der Person nach außen hin in der Öffentlichkeit gewährleistet. Es soll Leib oder Leben der Schutzperson gewährleistet werden. Auch die Organisationseinheiten, die den Personenschutz gewährleisten, wird als Personenschutz bezeichnet. Die zu schützenden Personen werden Schutzpersonen genannt.

Schutzpersonen sind Personen, die im Licht der Öffentlichkeit stehen und deren Gefahrenprognose nach einem Risiko ausgesetzt sind.

Personenschützer (ugs. Leibwächter) arbeiten im privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienst oder im öffentlichen Dienst. Sie sind zumeist mit Schußwaffen und Kommunikationsmitteln ausgestattet. Sie sind im Nahkampf ausgebildet. Hochgefährdete Schutzpersonen erhalten Personenschutz von mehreren Personenschützern. Die klassische Taktik eines Schutzes ist das Schutzkreuz, d.h. die diamantartige Anordnung der Personenschützer um die Schutzperson. Personenschützer arbeiten immer zivil.

Personenschützer bewegen sich auf meist auf Tuchfühlung mit der Schutzperson; sind mehrere Personenschützern tätig, sind sie auch im Umfeld zugegen. Die Hauptaufgabe ist das rechtzeitige Erkennen und Verhinderung von Gefahren für die Schutzperson (auffälliges oder ungewöhnliches Verhalten von Personen, anormales Aussehen von Personen, ungewöhnliche Gegenstände, ungewöhnliche Abläufe etc.).

Bei Bewegungen der Schutzperson in Fahrzeugen wird ein Begleitkommando gebildet.

Typisch für den Personenschutz sind auch bauliche und technische Einrichtungen (z.B. gepanzerte Fahrzeuge).

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