Die Nötigung ist eine Straftat, die dann vorliegt, wenn eine Person einer anderen mit Gewalt schadet oder ihr mit Gewalt und einem persönlichen Übel droht. Sie ist von der Erpressung deshalb abzugrenzen, weil sie nicht auf das Vermögen des Opfers abzielt, sondern dem Genötigten aus anderem Grunde schaden will.
Nötigung ist im Straftatbestand aufgeführt und versucht somit die persönliche Freiheit jedes Einzelnen zu schützen. Die Strafe kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf einer Geldstrafe beruhen. Auch der alleinige Versuch der Nötigung ist strafbar.

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