Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Nach diesem Gesetz wird Arbeitnehmern und Auszubildenden im Falle einer Erkrankung für die Dauer von sechs Wochen das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger (Angestellte) abgelöst.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben nicht nur vollzeitbeschäftige Arbeitnehmer, sondern auch Teilzeitkräfte. Dies umfasst auch Ferienaushilfen oder Mitarbeiter im Studentenjob oder einem so genannten Minijob mit bis zu 400 Euro Verdienst im Monat.
Detekteien können im Bereich der Lohnfortzahlung tätig sein. Beispiel: Sie vermuten, dass einer Ihrer Mitarbeiter sich hat krankschreiben lassen obwohl keine Krankheit vorliegt. Evtl. um zuhause Renovierungsarbeiten durchzuführen oder einer anderen Arbeitstätigkeit “schwarz” nachzugehen, o.ä. Die Detektei kann dies überprüfen.

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