Eine Lauschabwehr kommt in Betracht, wenn der Verdacht besteht, dass z.B. die Telefonanlage oder Räumlichkeiten mit Abhörgeräten manipuliert worden sind. Dies würde Dritten erlauben ohne Genehmigung Gespräche mitzuhören.
Diese Geräte können durch den Einsatz professioneller Technik aufgespürt werden. Durch entsprechende Maßnahmen kann auch die Person ermittelt werden, die für diese Installation verantwortlich ist.
Zur Beweissicherung und Einleitung juristischer Schritte wird im Normalfall auch hier durch die Detektive eine Dokumentation mit Hilfe von Fotos erstellt.

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