Bei einer Erpressung wird jemand gezwungen, einer Person, dem Erpresser, unter Androhung von Gewalt oder sonstigen demütigenden oder des Erpressers Umfeld betreffende Drohungen einen Wunsch zu erfüllen.
Oft geht es bei Erpressungen um Geld oder Wertgegenstände, aber auch um z. B. die Blamage (oder: Bloßstellung/Anklage) einer Person in der Öffentlichkeit auf Grund von peinlichen Beweisen. Insofern erfüllt das laienhafte Verständnis von Erpressung lediglich den Tatbestand der Nötigung.
Die Erpressung aus juristischer Perspektive nach § 253 Strafgesetzbuch setzt neben der Nötigung einen durch sie bewirkten Vermögensschaden des Genötigten oder eines Dritten voraus.

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