E-Mail-Überwachung zählt zu dem Bereich der Telekommunikationsüberwachung und bezieht sich daher auf die Observation von E-Mail-Nachrichten, die versendet, aber auch empfangen werden.
Eine solche Überwachung darf nicht aus freiem Willen geschehen, aber dennoch müssen seit 2005 sämtliche Betreiber für Telekommunikationsdienste darauf vorbereitet sein auf Aufruf einer staatlichen Behörde die E-Mails einer bestimmten Person zu überwachen.
Wie schon erwähnt, darf eine solche Kontrolle nur durch die ausdrückliche Anordnung durch einen Polizisten, einen Richter, das Zollamt, einen Bundes- oder Landesminister oder ein Amt für Verfassungsschutz erfolgen.
Falls eine solche E-Mail-Überwachung aktiv ist, wird sämtlicher E-Mail-Verkehr mitgeschnitten und bei Bedarf auf Auffälligkeiten hin genauer untersucht.

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