Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat.
Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 Strafgesetzbuch-Deutschland oder § 127 Strafgesetzbuch-Österreich. Krankhaften Diebstahl nennt man Kleptomanie.

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