Bei unbekannten Tätern ist es die Aufgabe diese zu identifizieren. Zeitgleich müssen die Straftaten beweiskräftig durch eine professionelle Beweissicherung dokumentiert werden.
Falls gewünscht, werden der oder die Täter bezüglich ihrer strafbaren Handlungen überführt und können direkt der Polizei überstellt werden. Bei Beweissicherung bei Erpressung und Bedrohung übernehmen wird auch weitergehend die Vermittlungen zwischen dem Opfer und den Polizeibehörden übernommen.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit nach Überführung der Täter Beweise so zu sichern, daß entstandene Schäden durch die Beweissicherung zivilrechtlich gegenüber den Tätern eingefordert werden können.

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