Der Betrug ist die Vortäuschung falscher Tatsachen, um ein gewisses Ziel zu erreichen. Der in § 263 StGB geregelte Betrug ist ein Straftatbestand der Vermögensdelikte.
Das geschützte Rechtsgut ist mitnichten die Verfügungsfreiheit des Vermögensinhabers, sondern das Individualvermögen (auch das Vermögen des Staates).
Der Bundesgesetzgeber hat zudem mehrere spezielle Strafvorschriften für Sonderfälle des Betruges geschaffen. Hier ist im besonderen die Leistungserschleichung („Schwarzfahren“) nach § 265a StGB zu nennen, der Versicherungsmissbrauch („Versicherungsbetrug“) nach § 265 StGB, der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB und der Subventionsbetrug nach § 264 StGB, der nach EU-Richtlinien gestaltet wurde. Besondere Betrugsform ist der Computerbetrug nach § 263a StGB, bei der der „Betrogene“ eine Maschine darstellt.

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