Betriebsgeheimnisse sind im Bereich der Wirtschaft Techniken, Rezepte oder auch Herstellungsverfahren von Produkten, die dadurch einen besonderen Status genießen.
Der durch die herstellende Firma auferlegte Schutz soll es Wettbewerbern erschweren, baugleiche oder sehr ähnliche Produkte herzustellen. Betriebsgeheimnisse / Betriebsgeheimnis unterliegen dem strafrechtlichen Schutz nach §§ 201ff. Strafgesetzbuch und §§ 17 f UWB.

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