Die erste Detektei in Deutschland wurde 1860 in Stettin eröffnet. Von Anfang an übten Detekteien ein freies Gewerbe aus. Detekteien können also von jedem EU Bürger in Deutschland nach Anmeldung beim Gewerbeamt eröffnet werden. Einzige Bedingung ist der Nachweis der Zuverlässigkeit durch eine Führungszeugnis. Eine Erlaubnis ist nur erforderlich, wenn der Detektiv Bewachungsaufgabe übernimmt.
Eine geregelte Ausbildung für Detektive gibt es nicht. Die führenden Verbände der Branche konnten sich jedoch auf einen „Berufsbildungsplan für Detektive“ einigen, so dass Detekteien, deren Mitarbeiter diesen Standard nicht besitzen, sich nur schwer am Markt halten kann.
Detekteien führen Beweiserhebungen z.B. durch Observationen oder Recherchen durch. Das Ziel ist in der Regel gerichtlich verwertbares Beweismaterial zu finden. Themen können beispielsweise Erbschaft, Sorgerecht, Unterhalt, eheliche Treue und Mobbing sein. Wirtschaftsdetekteien können z.B. bei Produktpiraterie, Schwarzarbeit oder die Ermittlung von Schuldnern beschäftigen.
Sonderrechte besitzt der Detektiv allerdings nicht. Er kann sich nur auf die sogenannten Jedermann-Rechte berufen. Die sind insbesondere die Jedermann-Festnahme und die Notwehrrechte.
Die Kosten
Aufträge an Detekteien werden im Rahmen eines Dienstvertrages vergeben. Das Honorar wird unabhängig vom Erfolg fällig.
Auftraggeber können Firmen, Institutionen oder Privatpersonen sein, die sich nicht, oder noch nicht an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden wollen, oder deren Informationsbedürfnisse zivilrechtlich Themen betreffen, so dass die Strafverfolgungsbehörden nicht Tätig werden. Alternativ kann ein Detektiv gleichzeitig mit den Behörden eingesetzt werden etwa um Informationen zu recherchieren, die von den Behörden nicht ermittelt oder nicht weitergegeben werden.

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